Bundeskanzler Olaf Scholz hat Verantwortung übernommen und den FDP-Finanzminister entlassen. Das ist ein richtiger Schritt, weil wir in der Koalition mit der FDP trotz der extrem schwierigen Lage keine guten Lösungen für Deutschland erreichen können. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die GRÜNEN und auch der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, ihre Funktionen verantwortungsvoll wahrnehmen. Eine Einigung auf einen Bundeshaushalt für das Jahr 2025 war mit Herrn Lindner unmöglich. Es geht darum, das Richtige für die Menschen in Deutschland zu tun. Dafür brauchen wir möglichst schnell eine demokratische Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Der Bundeskanzler hat den Zeitplan gestern dargelegt: In den verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages bis Weihnachten wollen wir alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die keinerlei Aufschub dulden. Das sind:
– Der Ausgleich der Kalten Progression, damit alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar mehr Netto vom Brutto haben.
– Die Stabilisierung der gesetzlichen Rente.
– Die schnelle Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
– Sofortmaßnahmen für unsere Industrie, über die Bundeskanzler Scholz derzeit mit Unternehmen, Gewerkschaften und Industrieverbänden spricht.
Ich bin der Meinung, dass wir – der Deutsche Bundestag – in diesen Bereichen noch vor Weihnachten gesetzliche Maßnahmen beschließen müssen. Jede Fraktion im Deutschen Bundestag wird noch vor Weihnachten Verantwortung übernehmen müssen, insbesondere die CDU/CSU-Fraktion.
Der Bundeskanzler will am 15. Januar 2025 dem Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Ein Wahlkampf über die Weihnachtsfeiertage wäre falsch. Die FDP schein gespalten zu sein, deshalb halte ich eine Mehrheit der Koalition bei der Vertrauensfrage für unwahrscheinlich. Sollte der Deutsche Bundestag dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigern, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Deutschen Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen (Artikel 68 Absatz 1 Grundgesetz). Die Bundestagswahl hätte dann spätestens 60 Tage nach der Auflösung stattzufinden (Artikel 39 Absatz1 Grundgesetz). Möglicherweise ist ein Bundestagswahltermin zeitgleich zur Bürgerschaftswahl in Hamburg am 2. März 2025 sinnvoll.
Angesichts des Krieges in Europa, der desolaten wirtschaftlichen Lage und der Herausforderungen in der Rente, der Gesundheitsversorgung, der Pflege, der Infrastruktur, der Bildung, letztlich in allen Bereichen wird die Bundestagswahl auch eine Entscheidung über die Schuldenbremse sein. Im Kern ist sie richtig, doch sie ist zu starr. Sie lässt uns in schwierigen Zeiten zu wenig Handlungsspielraum. Unsere Kommunen sind massiv überschuldet und der Bund der Deutschen Industrie (BDI) hat einen Investitionsbedarf von 1,4 Billionen Euro bis 2030 errechnet. Das sind rund 260 Milliarden Euro für Investition pro Jahr. Das heißt, wir müssen ungefähr die Hälfte des laufenden Bundeshaushaltes für weitere Investitionen drauf packen. Das ist ohne eine flexiblere Schuldenregel unmöglich. Sparpotenzial gibt es nicht. Wir können und wollen nicht im Sozialen, in der inneren und äußeren Sicherheit oder beim Kilmaschutz sparen. Wir brauchen Steuerentlastungen und Investitionen in Industrie und Infrastruktur. Darum wird es ab sofort gehen. Der Bundeskanzler hat durch seine Entscheidung eine Hängepartie bis September 2025 vermieden. Das respektiere ich.