Heute haben wir im Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Aufenthaltsrechts beraten.
Wer am 1. Januar 2022 fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, nicht straffällig geworden ist und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, soll ein Aufenthaltsrecht erhalten. Er hat dann ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen.
Damit korrigieren wir die jahrelangen Versäumnisse von CDU und CSU und erkennen die Realitäten in diesem Land an.
Etwa 135.000 Menschen in Deutschland könnten vom geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren und aus den Kettenduldungen herauskommen.
Wir müssen diesen Menschen eine Perspektive bieten. Wir müssen das Potenzial der Menschen, die bereits Teil unserer Gesellschaft sind, nutzen.
Viele Handwerksmeister, Gastronomen oder Pflegeeinrichtungen suchen händeringend nach Fachkräften. Deshalb sollen gut integrierte geduldete Menschen bei uns arbeiten und Ausbildungen machen dürfen. Das sind der richtige Weg und eine win-win-Situation für alle Seiten.
Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung, den Zugang von Asylbewerbern zu Integrationskursen und die konsequentere Rückführung von Straftätern.