Für das kommende Jahr stellt der Bund 50 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XII zur Verfügung.
Ziel des Sonderprogrammes ist es, die Substanzerhaltung und Restaurierung von Denkmälern zu unterstützen. So können zum Beispiel Sanierungen für denkmalgeschützte Kirchen oder historisch bedeutsame Wohnhäuser vom Bund gefördert werden.
Wichtig ist, dass neben den Ländern und Gemeinden auch Privatpersonen, Vereine, Kirchen und Stiftungen Anträge stellen können. Die Anträge werden an die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet und von diesen bis zum 31.03.2023 an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weitergeleitet.
Projekte aus meinem Wahlkreis unterstütze ich gerne und freue mich, wenn sich die Antragssteller in meinem Wahlkreisbüro in der Solinger Linkgasse melden.
Nicht zuletzt profitieren von Förderprojekten auch die Bau- und Handwerksbetriebe im Wahlkreis. Denn jede Restauration muss ja umgesetzt werden.“