Wir streichen den Paragraphen 219a StGB!

Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist wichtig, damit Frauen und Schwangere selbst bestimmte Entscheidungen treffen können.
Zudem werden rückwirkend alle strafgerichtlichen Urteile aufgehoben, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen wurden.
Dies sind wichtige Schritte hin zu einem Rechtsstaat, der sich an unsere fortschrittliche, verantwortungsbewusste und vielfältige Gesellschaft anpasst. Den Gesetzentwurf hat die Ampelkoalition heute in den Bundestag eingebracht.

Related

Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bei der Berger-Gruppe in Cronenberg

Am Samstag, 8. Februar, besuchte die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger die Berger-Gruppe in Wuppertal-Cronenberg. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer Dr. Groß diskutierten wir die Bedeutung des Unternehmens für die Region und ihr KI-System für den Hochwasserschutz. Ich werde mich weiterhin…

... weiterlesen