Wir streichen den Paragraphen 219a StGB!

Künftig können Ärzt:innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Damit haben Frauen einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist wichtig, damit Frauen und Schwangere selbst bestimmte Entscheidungen treffen können.
Zudem werden rückwirkend alle strafgerichtlichen Urteile aufgehoben, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen wurden.
Dies sind wichtige Schritte hin zu einem Rechtsstaat, der sich an unsere fortschrittliche, verantwortungsbewusste und vielfältige Gesellschaft anpasst. Den Gesetzentwurf hat die Ampelkoalition heute in den Bundestag eingebracht.

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