Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist eine gute Sache!

Steuerhilfegesetz? Verlustrücktrag? Investitionsfristen? Klingt wie alles, was mit Steuern zu tun hat, eher langweilig und sperrig, das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist aber eine ziemlich gute Sache.

Denn mit diesem Gesetz werden eine Reihe schnell greifender steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen umgesetzt. Seien wir ehrlich: Trotz der Gerüchte, Corona sei vorbei, leiden viele Selbstständige, Unternehmen, Arbeitgeber:innen und -nehmer:innen noch unter den wirtschaftlichen Folgen der Krise. Und deshalb verabschiedet es heute der Bundestag!

Zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz gehören unter anderem: Steuerfreie Corona-Zahlungen für Beschäftigte im Gesundheitssektor, Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, Verlängerung der degressiven Abschreibung, längeren Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen und Anpassung der erweiterten Verlustrücktrags.

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