Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat schwerwiegende Folgen auch für Deutschland. Steigende Preise und vor allem hohe Energiekosten stellen vor allem Menschen mit geringen Einkommen vor immense Herausforderungen. In den vergangenen Wochen habe ich mit vielen Bürger:innen über ihre Sorgen gesprochen.
Drei Entlastungspakete im Wert von 95 Mrd. Euro hat die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht.
In dieser Woche wurden die Details für die weiteren Entlastungsmaßnahmen und ein bundesweites 49-Euro-Ticket finalisiert. Damit federn wir die gestiegenen Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen ab. Das 49-Euro-Ticket ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen und sozialen Verkehrswende.
Soforthilfe für Heizkosten im Dezember
Wir bezahlen die monatliche Abschlagszahlung im Dezember für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Wärme aus Gas und Fernwärme beziehen.
Mit der Soforthilfe wird die Zeit bis zur geplanten Einführung der Preisbremsen im nächsten Jahr überbrückt.
Gaspreisbremse ab März 2023
Die Gaspreisbremse deckelt den Preis der Gasrechnung bei 12 Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh).
Auch sie gilt für alle Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen spätestens ab dem 1. März 2023. Wir streben darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung an.
Strompreisbremse ab Januar 2023
Diese folgt der gleichen Logik wie die Gaspreisbremse und gilt für alle Stromkund:innen. Sie kann unkompliziert und schnell ab Januar 2023 greifen, weil die Verbraucher individuelle Verträge mit den Stromversorgern geschlossen haben.
49-Euro-Ticket
Mit nur einem Ticket können Bürgerinnen und Bürger Busse und Bahnen in ganz Deutschland nutzen. Vor allem Millionen Pendler:innen werden dadurch deutlich entlastet.
Bund und Länder finanzieren je zur Hälfte das bundesweite Ticket. Das heißt, der Bund steuert rund 1,5 Milliarden Euro jährlich zum Ticket bei. Zusätzlich zum 49-Euro-Ticket steigert der Bund seine Investitionen in eine bessere Verkehrsinfrastruktur.
Klar ist: trotz der Preisbremsen werden die hohen Energiepreise zu einem deutlichen Anstiegder monatlichen Kosten führen. Deshalb haben wir mit unseren weiteren Maßnahmen umfangreiche Hilfen auf den Weg gebracht, um insbesondere bei mittleren und niedrigen Einkommen zusätzlich gezielt zu helfen (Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht, Kindergelderhöhung und Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus, Heizkostenzuschuss, Steuerfreibetrag, Bürgergeld etc.).
Für die Fälle, in denen die Energie- und Stromkosten trotz der Preisbremsen nicht getragen werden können, gibt es Härtefallregelungen. Die Preisbremsen gelten im Übrigen auch für Krankenhäuser, soziale Dienstleister und Einrichtungen aus Bildung, Wissenschaft und Kultur.