Die Koalition hat das vereinbart und das Ministerium von Nancy Faeser setzt das nun schnell um. Das ist ein richtiger Schritt. Die Polizeizulage wird aus gutem Grund dann gezahlt, wenn verbeamtetes Bundespersonal vollzugspolizeiliche Aufgaben wahrnimmt.
Diese Stellenzulage muss natürlich auch bei der Berechnung des Ruhegehalts berücksichtigt werden. Ich setze mich dafür ein, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein erster Schritt auf dem Weg einer allgemeinen Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen ist. Selbstverständlich müssen in Zukunft auch Zulagen in der Gesundheits- und Krankenpflege und andere Erschwerniszulagen bei den Ruhegehältern anerkannt werden. Und das sowohl im Bund als auch in den Kommunen und Ländern.
In NRW hat die SPD die die Polizeizulage bereits im Jahr 2015 wieder ruhegehaltsfähig gemacht. Im Wahlkampf tritt die NRW-SPD dafür an, das Zulagenwesen für Polizei und Feuerwehr attraktiver zu gestalten. Das ist der richtige Weg.