Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Diese Vorgabe setzen wir für das laufende Jahr mit einem Nachtragshaushalt um, den die Bundesregierung in dieser Woche ins Parlament einbringt. Dabei soll für 2023 erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen werden, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation ermöglicht. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucher und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben, aber auch Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal.
Im nächsten Schritt werden wir auch den Haushalt für das Jahr 2024 im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überarbeiten. Für die SPD ist klar, dass wir eine finanziell und verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage schaffen müssen, um die großen Herausforderungen zu bewältigen, vor denen unser Land steht: Es geht darum, Wirtschaft und Industrie zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, um das Klima zu schützen und den Wohlstand und die Arbeitsplätze von morgen zu sichern. Und es geht darum, den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu bewahren und zu stärken.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat dazu am Dienstag, 28. November 2023, im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung abgegeben.
Auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Rolf Mützenich, hat sich dazu geäußert.
Gestern habe ich im Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz erneut eine schnelle Lösung für die Altschulden der Kommunen eingefordert. Dabei geht es lediglich um eine Umbuchung eines Teils der Schulden von den Kommunen auf die Bundesländer und den Bund. Die Gesamtsumme bliebe gleich. Dadurch bekämen die Kommunen wieder Spielraum für dringend erforderliche Investitionen: Zum Beispiel für Feuerwachen, Kita-Plätze, Sporthallen und Straßen sowie die Digitalisierung der Verwaltung.
Mehr Informationen zum Bundeshaushalt 2024 finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.