Das Bundesministerium des Innern hat im Einvernehmen mit den Bundesländern den Schutzstatus für Menschen aus der Ukraine in Deutschland bis zum 4. März 2025 verlängert. Derzeit leben in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.
Durch die Verlängerung der Regelung müssen die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer keine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde beantragen. Sie haben Rechtssicherheit bis März 2025. Das hilft ihnen und vermeidet Kosten bei den Kommunen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist ein Beschluss der Europäischen Union.
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