Heißes Thema: Zuwanderung nach Deutschland

Das Thema Zuwanderung ist seit vielen Jahren ein heißes Thema. Die Zahl der weltweit geflüchteten Menschen ist in den vergangenen Jahren auf mittlerweile rund 80 Millionen Menschen gestiegen. Das entspricht etwa der Bevölkerung Deutschlands. Die meisten Flüchtlinge haben Schutz in den Nachbarstaaten ihrer Heimat gefunden. Oder in einigermaßen sicheren Gebieten ihrer Heimat, wie zum Beispiel dem syrisch-türkischen Grenzgebiet . Millionen andere riskieren ihr Leben, um Schutz und ein besseres Leben in Europa zu finden. Viele von ihnen wollen nach Deutschland, weil wir das größte Land Europas mit einer starken Wirtschaft und einem sehr leistungsfähigen Sozialstaat sind. Über die Jahre haben wir Millionen Menschen aus dem Ausland bei uns untergebracht und versorgt. Seit dem Februar 2022 allein rund eine Million Menschen aus der Ukraine. Daneben viele aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Irak, Iran und anderen Staaten.

Ein offenes Europa ohne Grenzen braucht eine gemeinsame europäische Zuwanderungspolitik. Jedes Land muss dazu beitragen und helfen. Rosinenpickerei und Trittbrettfahrertum schaden uns allen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Europa gemeinsame, tragfähige Lösungen finden. Die Ampelkoalition und unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser sind dabei auf einem guten Weg.

Hier der Stand der Dinge:

Europäische Ebene – Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)

Fakt ist: Deutschland kann die aktuellen Probleme nicht alleine lösen. Eine belastbare und tragfähige Lösung finden wir nur gemeinsam mit unseren Partnern in der EU. Beim GEAS hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser es geschafft, was alle ihre Unionsvorgänger – Hans-Peter Friedrich, Thomas de Maizière und Horst Seehofer – nicht geschafft haben: Auf europäischer Ebene haben wir im Frühjahr eine historische Einigung im EU-Rat erreicht mit einem Neustart beim Umgang mit Geflüchteten. Am 4. Oktober 2023 hat sich der Rat zudem auf eine Position zur Krisenverordnung als letztem Baustein des GEAS verständigt. Das gemeinsame europäische Asylsystem muss auch in Krisenzeiten funktionieren, damit es nicht mehr zu Rechtlosigkeit und Chaos an den Außengrenzen kommt. Wichtig ist für uns, dass es keine Herabsetzung von humanitären Standards bei der Aufnahme in Krisensituationen gibt. Zudem: Es kann nicht ein Staat alleine die Regelungen der Krisenverordnung aktivieren, sondern dazu braucht es einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Rat.

Nun ist der Weg frei für den Abschluss aller Verhandlungen und die Gesamteinigung auf ein neues solidarisches Asylsystem in Europa. Durch die verpflichtende Registrierung aller Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen und dortigen Verfahren für Menschen mit sehr geringer Bleibeperspektive sowie einer solidarischen Verantwortungsteilung bei der Aufnahme von Geflüchteten wollen wir humanitäre Standards wahren und die Sekundärmigration nach Deutschland eindämmen. Die bisherigen Dublin-Regelungen sind faktisch gescheitert.

Grenzkontrollen und weitere Maßnahmen

Grenzkontrollen sind kein Allheilmittel und sie sorgen nicht für weniger Zugang von Geflüchteten nach Deutschland. Denn diese dürfen wir an der Grenze nicht zurückweisen, wenn sie um Asyl nachsuchen, das ist geltendes internationales Recht. Jedoch können wir uns durch Kontrollen einen besseren Überblick über die Migrationslage verschaffen und insbesondere Schleusern effektiver das Hand-werk legen. An der Landgrenze zu Österreich ordnet Bundesinnenministerin Nancy Faeser die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen regelmäßig erneut an. An den grenzkontrollfreien Schengen-Binnengrenzen führt die Bundespolizei verstärkte grenzpolizeiliche Maßnahmen unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen durch (Schleierfahndung). An den derzeitig grenzpolizeilich besonders relevanten Land-grenzen zu Polen, zu Tschechien und zur Schweiz hat die Bundespolizei ihre Maßnahmen mit personellen Verstärkungen der Bereitschaftspolizei besonders intensiviert. Mit einer Taskforce wollen Deutschland, Polen und Tschechien stärker gegen irreguläre Migration an ihren Grenzen vorgehen. Die Bundespolizei soll künftig gemeinsam mit der polnischen und tschechischen Grenzpolizei auch auf dem Staatsgebiet der beiden Nachbarländer auf Streife gehen, um effektiv gegen Schleuser vorzugehen und unerlaubte Einreisen zu erkennen und zu verhindern. Die Bundesinnenministerin hat zudem Ende September angeordnet, dass die Bundespolizei flexible Schwerpunktkontrollen zur Überwachung des Grenzgebietes vornimmt – zusätzlich, lageabhängig auch unmittelbar an der Grenzlinie, räumlich wie zeitlich flexibel wechselnd, entlang der Schleusungsrouten.

Darüber hinaus hat sie nun auch vorübergehende Binnengrenzkontrollen an den Land-grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der Europäischen Kommission notifiziert, damit die Bundespolizei flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen kann. Zudem hat sie den Druck auf Polen und Tschechien erhöht, damit diese ihre Grenzen besser schützen. Insbesondere in Bezug auf Polen wurde dabei die Gangart verschärft, da nicht zuletzt auch der polnische Visaskandal, bei dem im großen Stil illegal Visa gegen Schmiergeldzahlungen ausgegeben worden sein sollen, zur irregulären Migration in die EU und nach Deutschland beigetragen hat. An der Grenze zur Slowakei wurden nun von Polen, Tschechien und Österreich vorerst wieder Grenzkontrollen eingeführt. Mit der Schweiz wurde ein Aktionsplan vereinbart. Außerdem hat die Bundesregierung gemeinsam mit anderen erfolgreich darauf hingewirkt, dass Serbien seine Visa-Praxis ändert um Weiterreisen von dort nach Deutschland zu reduzieren.

Bekämpfung der Schleusung

Nach Erkenntnissen der Bundespolizei wird mittlerweile jede vierte unerlaubt einreisende Person nach Deutschland geschleust. Schleusungskriminalität hat sich zum profitablen Geschäftszweig der Organisierten Kriminalität entwickelt. Auf die Gesundheit und das Leben der Geschleusten oder der kontrollierenden Polizeibeamt:innen wird dabei keine Rücksicht genommen. Neben verstärkten Grenzkontrollen und einer Ausweitung der Schleierfahndung hat Nancy Faeser daher verschiedene Maßnahmen und Gesetzesinitiativen gegen die Schleusung von Migrant:innen auf den Weg gebracht:

Durch die Einrichtung einer „Operative Zentrale zur Analyse der Schleusungskriminalität“ bei der Bundespolizei (OZAS BPOL) sollen künftig Fälle mit Bezug zur Schleusungskriminalität zentral ausgewertet und analysiert werden. Zudem soll die Ausweisung von Schleusern erleichtert und die bisher straffreie Schleusung Minderjähriger künftig strafbar werden. Durch eine noch engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei und Justiz soll der Verfolgungsdruck auf die Schleuser erhöht, durch die Verbesserung des operativen Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten sollen die europaweit agierenden Schleuserstrukturen besser aufgeklärt werden. Die gleichzeitige Stärkung der Präventionsarbeit in den Hauptherkunfts- und Transitstaaten sowie die Erweiterung der strategischen und operativen grenzpolizeilichen Maßnahmen insbesondere mit den Nicht-EU-Staaten entlang der Westbalkanroute flankiert das konsequente Vorgehen gegen die brutalen und menschenverachtenden Strukturen der Schleuser.

Beschleunigung Asylverfahren

Alles steht und fällt mit der Dauer der Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann aktuell ca. 230.000 Asylanträge im Jahr bearbeiten. Dabei liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei 6,6 Monaten und bei den Jahresverfahren, also Verfahren, die in den vergangenen zwölf Monaten begonnen und wieder abgeschlossen wurden, bei 4 Monaten. Wir brauchen schnell eine rechtskräftige Entscheidung darüber, ob jemand bleiben kann oder nicht. Daher haben wir Ende 2022 Erleichterungen bei den Asylverfahren und im Asylprozessrecht geschaffen. Die derzeit langen Verfahren werden dadurch beschleunigt und die asylrechtliche Rechtsprechung vereinheitlicht. Während die gerichtliche Verfahrensdauer in der ersten Instanz bei Erst- und Folgeanträge im Jahr 2022 noch bei 26 Monaten lag, ist sie in den ersten fünf Monaten 2023 leicht auf 22,5 Monate gesunken. Wobei es jeweils starke Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt: Von weit unter 10 Monaten bis deutlich über 40 Monate Verfahrensdauer. Hier besteht weiterhin viel Luft nach oben. Zu betonen ist an dieser Stelle, dass es Aufgabe der Bundesländer ist, die Gerichte so auszustatten, dass diese in der Lage sind, Gerichtsverfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Sobald es die Haushaltslage wieder zulässt, wollen wir den im Koalitionsvertrag vereinbarten „Pakt für den Rechtsstaat“ umfassend umsetzen und die Justiz in den Bundesländern unterstützen.

Finanzierung der Kosten

Bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten leisten unsere Kommunen derzeit Herausragendes. Sie verdienen da-für höchste Anerkennung. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen seit Jahren in erheblichem und zunehmendem Umfang, insbesondere durch eine Pauschale für Geflüchtete, die Zahlung von Bürgergeld an hilfsbedürftige anerkannte Geflüchtete sowie durch die mietzinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken des Bundes. Das waren im Jahr 2022 insgesamt etwa 15 Milliarden Euro, für 2023 waren zunächst insgesamt etwa 15,6 Milliarden veranschlagt. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai 2023 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, dass der Bund, um Länder und Kommunen noch weiter zu entlasten, die Bundesmittel in diesem Jahr um eine Milliarde Euro auf mehr als 16 Milliarden Euro aufstockt. Zudem soll beim nächsten regulären Treffen im November 2023 geklärt werden, wie die Finanzierung der Bewältigung der Fluchtmigration in Zukunft geregelt werden kann. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat diese Entscheidung vorbereitet. Bundeskanzler Olaf Scholz stellte den Ländern und Kommunen bei Finanzierung von Flüchtlingskosten jüngst einen „atmenden Deckel“ in Aussicht. Zudem wendet der Bund erhebliche Mittel für die Bekämpfung von Fluchtursachen auf.

Für Geflüchtete aus der Ukraine haben wir zur Entlastung der Kommunen – auf Wunsch der Länder – bereits zum 1. Juni 2022 den sogenannten Rechtskreiswechsel vorgenommen. Sie können seitdem so-fort Bürgergeld anstatt der von den Ländern zu finanzierenden Asylbewerberleistungen erhalten.

Rückführungen in das Ausland

Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus dem Frühjahr sieht neben der Frage der Finanzierung noch weitere Maßnahmen vor, um die Kommunen langfristig zu entlasten. Dazu gehören insbesondere gesetzliche Änderungen zur Verbesserung und Beschleunigung der Rückführung abgelehnter Asylsuchender sowie die Entlastung der Ausländerbehörden durch weitere Digitalisierungsmaßnahmen. Bereits im Sommer hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser hierzu zwei Diskussionsentwürfe veröffentlicht. Die Entwürfe für das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ und das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht befinden sich bereits in der Ressortabstimmung sowie parallel in der Länder- und Verbändebeteiligung und sollen jetzt zeitnah durchs Kabinett.

Weitere Einstufung sicherer Herkunftsstaaten

In Umsetzung des MPK-Beschlusses aus dem Frühjahr werden wir zunächst Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten einstufen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium des Innern ist bereits im parlamentarischen Verfahren und soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Asylanträge von Staatsangehörigen aus Georgien und Moldau werden ganz überwiegend abgelehnt. Durch die Einstufung können die Anträge schneller bearbeitet und die Aufenthaltsdauer in Deutschland verkürzt werden. Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, wird gesetzlich davon ausgegangen, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nicht-staatlicher Verfolgung schützen kann. Diese Vermutung kann im Asylverfahren von den Antragstellenden widerlegt werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt somit unberührt. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen.

Migrationsabkommen

Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen Dr. Joachim Stamp steht mit mehreren Ländern in vertraulichen Verhandlungen über sogenannte Migrationspartnerschaften, die unter anderem zu schnelleren Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis führen sollen. Es geht bei diesen Verhandlungen über Migrationsabkommen einerseits um dringend benötigte reguläre Zuwanderung qualifizierter Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt, andererseits aber auch immer um klare Regeln für die Rückübernahme von Menschen ohne Bleiberecht. Aktuell sind Georgien, Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan und Kirgisistan zu nennen. Auch Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika müssen wir in den Blick nehmen.

Bereits am 5. Dezember 2022 unterzeichnete die Bundesregierung das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen. Dieses ist mit Wirkung zum 7. März 2023 in Kraft getreten und soll dabei helfen, die Zusammenarbeit im Bereich Migration und Mobilität aufzubauen und weiterzuentwickeln.

Chancenaufenthaltsrecht

Mit dem bereits Ende 2022 beschlossenen Chancenaufenthaltsrecht geben wir langjährig geduldeten Menschen in Deutschland endlich eine echte Perspektive. Durch diese pragmatische Regelung können bis zu 137.000 grundsätzlich Anspruchsberechtigte profitieren, die bisher oft nicht arbeiten durften und somit Sozialleistungen in Anspruch nehmen mussten. Sie erhalten die Chance, die Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, u. a. indem sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.

Integrationsmaßnahmen

Neben dem Chancenaufenthaltsrecht haben wir auch die Integrationskurse für alle Asylsuchenden unabhängig von der Herkunft oder der Bleibeperspektive im Rahmen vorhandener Kurskapazitäten geöffnet. Zuvor hatten lediglich Asylsuchende mit einer sogenannten guten Bleibeperspektive (Anerkennungsquote von mindestens 50 Prozent) Zugang. Damit eröffnen wir allen Ankommenden die besten Startchancen von Anfang an, damit insbesondere im Fall einer Bleibeberechtigung Integration schnellstmöglich gelingt. Mit den im Regierungsentwurf vor-gesehenen 880 Mio. Euro kann der Bund sein leistungsfähiges Integrationskursangebot weiterhin bereitstellen und den steigenden Bedarf abdecken.

Zudem wollen wir Asylsuchende und Geduldete schnell in Arbeit bringen, ohne die strikte Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration aufzugeben. Hierzu wird die Bundesregierung zeitnah gesetzliche Anpassungen vorlegen. Außerdem können Asylsuchende auch heute schon zu gemeinnütziger Arbeit, sogenannte Arbeitsgelegenheiten, sanktionsbewährt verpflichtet werden. Auch hier sind die Länder am Zug, diese Regelung umzusetzen. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Gewährung von Sachleistungen. Die gesetzliche Möglichkeit, alle Leistungen für Asylbewerber als Sachleistungen zu gewähren, besteht bereits seit geraumer Zeit. Länder und Kommunen wenden diese Möglichkeit wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes bisher kaum an. Die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte könnte ein pragmatischer Weg sein. Pilotprojekte sollen in Hannover, Hamburg und Bayern zeitnah starten.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Mit der vor der Sommerpause 2023 beschlossenen Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit geschaffen und eröffnen Menschen aus Ländern außerhalb der EU wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Außerdem bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums. Damit stärken wir die legale Migration, denn auch weiterhin steht die SPD-Bundestagfraktion für eine klare Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration. Wer keinen Schutz benötigt und lediglich in Deutschland arbeiten möchte, der soll nicht den Weg des Asylverfahrens, sondern der Arbeits- und Fachkräftemigration nutzen. Dafür haben wir nun erleichterte Möglichkeiten geschaffen.

Das Thema Zuwanderung ist kompliziert, populistische Forderungen schaden allen. Deshalb arbeitet die Koalition im Bundestag zielorientiert an der Lösung der Probleme.

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