Einigung zum Bundeshaushalt 2024

  • Der Bundeskanzler hat in sorgfältigen Beratungen gemeinsam mit dem Vizekanzler und dem Finanzminister eine Lösung für den Bundeshaushalt 2024 gefunden. Dieser Vorschlag kann nun in den Beratungen des Deutschen Bundestages, insbesondere des Haushaltsausschusses, konkret in Gesetzesform gegossen werden.
  • Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes entstandene Finanzierungslücke im Bundeshaushalt und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) kann mit dem Vorschlag geschlossen werden. Wichtig ist: Die Mittel für soziale Sicherung, für Investitionen in die Transformation und die innere und äußere Sicherheit bleiben auf einem sehr hohen Niveau.
  • Es gibt keine Kürzungen bei der sozialen Sicherheit, lediglich einige Korrekturen. Der Sozialstaat bleibt leistungsfähig. Das Bürgergeld wird wie vorgesehen erhöht und schafft damit einen Ausgleich für die in den vergangenen beiden Jahren massiv gestiegenen Preise. Um dem Handlungsbedarf im Haushalt 2024 sowie dem angespannten Arbeitsmarkt gerecht zu werden, wird es strengere Regeln für diejenigen geben, die ihre Termine in den Jobcentern nicht wahrnehmen. Der Bürgergeld-Bonus für die nicht-abschlussbezogene Weiterbildung fällt weg, das abschlussbezogene Weiterbildungsgeld für Bürgergeldempfänger bleibt erhalten.
  • Auch bei der Rentenpolitik gibt es keine Abstriche. Zur Sicherung der Rentenniveaus wird im ersten Quartal 2024 das Rentenpaket II beschlossen, das das Rentenniveau für heutige und künftige Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher dauerhaft bei 48 Prozent sichert und durch Erträge aus dem Generationenkapital zur Stabilisierung des Beitragssatzes beiträgt.
  • Die Koalition hält Kurs bei den großen Zukunftsaufgaben. Die Transformation zur Klimaneutralität kann nicht warten. Der KTF bleibt das zentrale Instrument des Bundes zur Unterstützung der Transformation. Er soll zukünftig jedoch stärker auf die zentralen Zukunftsaufgaben zugeschnitten werden. In 2024 stehen im KTF weiterhin rund 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Energiehilfen für die Bürgerinnen und Bürger (Übernahme der EEG-Umlage in den KTF) und für Unternehmen (Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe und Strompreiskompensation mit Super-Cap für sehr energieintensive Unternehmen) bleiben in voller Höhe erhalten.
  • Weitere Mittel in Milliardenhöhe stehen bereit, um den Standort Deutschland zu stärken: Zum Beispiel für klimafreundliche Produktionsprozesse, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, Investitionen in Infrastrukturen (z.B. Ladesäulen oder Wärmenetze). Die Bundesregierung stellt außerdem erhebliche Mittel für die Ansiedlung von Zukunftstechnologien wie der Chip- und Batteriezellenfertigung zur Verfügung. Die vereinbarten Ansiedlungsprojekte internationaler Chip-Unternehmen werden wie geplant umgesetzt.
  • Der KTF wird weiterhin Bürgerinnen und Bürger direkt beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien in erheblichem Umfang unterstützen. Insgesamt 16,7 Milliarden Euro stehen für die Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung bereit – rund ein Drittel aller im KTF geplanten Ausgaben.
  • Auch im nächsten Jahr wird es erforderlich bleiben, zur Beseitigung der Flutschäden im Ahrtal und in den weiteren betroffenen Regionen erhebliche Finanzmittel aufzuwenden. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen, also über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Die Bewältigung der Ahrtal-Flut über die vielen Jahre stellt weiterhin eine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage dar, die einer Finanzierung durch Umschichtung entgegensteht. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird für das Jahr 2024 daher ein erneuter Überschreitensbeschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes angestrebt. Dieses Vorhaben wird sorgfältig geprüft, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Es soll das Gespräch mit der größten Oppositionspartei gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss unterstützt werden kann, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Planungssicherheit haben.
  • Im Kernhaushalt werden 17 Milliarden Euro im Jahr 2024 gegenüber der ursprünglichen Planung erwirtschaftet. Mit Einsparungen von über 12 Milliarden Euro in 2024 und 43 Milliarden Euro im Zeitraum bis 2027 wird der KTF nunmehr stärker auf seine zentralen Missionen ausgerichtet. Das bedeutet konkret:
  • Der Umweltbonus für neue Elektrofahrzeuge wird mit sofortiger Wirkung beendet. Wer bereits einen Antrag auf Förderung gestellt hat und die Förderbedingungen erfüllt, wird den Bonus in voller Höhe erhalten.
  • Einige im Baugipfel vereinbarten Ausweitungen der Förderung im Bereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden zurückgenommen. Die
    Neubauförderung insbesondere für junge Familien bleibt allerdings in voller Höhe erhalten.
  • Umweltschädliche Subventionen werden abgebaut, unter anderem die Steuerbegünstigungen für Inlandsflüge, die Agrardieselvergütung und die Vergünstigungen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft bei der Kfz-Steuer. Damit gibt die Koalition zusätzliche Impulse für den Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsträger. Außerdem wird eine Plastikabgabe eingeführt.
  • Die Bundesagentur für Arbeit wird einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse leisten – in Höhe von 1,5 Milliarden Euro.
  • Mit dem nationalen CO2-Preis steht ein Instrument zur Verfügung, das einen Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft. Die Koalition hat daher beschlossen, auf den CO2-Preis-Pfad der Vorgängerregierung zurückzukehren. Dementsprechend wird der CO2-Preis 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro betragen. Der KTF wird in den Jahren 2025 und 2026 Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die zusätzlich eingenommenen Mittel ermöglichen, dass viele Förderprogramme für die Bürgerinnen und Bürger trotz der nötigen Einsparungen weiter bestehen bleiben können.
  • Der brutale russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hält unvermindert an. Deutschland unterstützt die Ukraine – zivil und militärisch. Das ist eine moralische Verpflichtung und im unmittelbaren Interesse für die europäische und die deutsche Sicherheit. Diese außergewöhnliche Situation eines großen Landkrieges in Europa ist und bleibt eine „Zeitenwende“ – mit weiterhin enormen Folgen auch im Jahr 2024. Sollten im Laufe des Jahres weitere finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen entsprechenden Überschreitensbeschluss zu fassen.
  • Mit der jetzt getroffenen Einigung ist es möglich, den Bundeshaushalt 2024 in den nächsten Wochen zügig zu beschließen. Damit herrscht Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Deutschland bleibt auf Zukunfts-Kurs.

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