SPD wird sich um Bedürftige in der Energiekrise kümmern

Bezahlbare Energie, Ernährung und Mobilität sind für die SPD zentrale Bestandteile der Daseinsvorsorge. Alle politischen Ebenen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure müssen solidarisch an einem Strang ziehen. Gerechtigkeit ist zur Bewältigung dieser Krise eine Grundvoraussetzung. Die Frage einer solidarischen Gesellschaft ist auch eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit. Starke Schultern müssen ihren Teil beitragen. Deshalb wollen wir ein drittes Entlastungspaket beschließen, das den bedürftigen Menschen zielgenau hilft.

Wir wollen

  • Sozial gerechte Direktzahlungen für mittlere und untere Einkommen, für Rentner:innen und ALG-I-Empfänger:innen, Studierende und Auszubildende. Da Familien in der Krise oft besonders belastet sind, sollen sie zusätzlich über die Familienkassen unterstützt werden. Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas muss bei den Kund:innen ankommen.
  • Eine Reform des Wohngeldes ein. Der Kreis der Wohngeldempfänger muss deutlich vergrößert werden. Steigende Energiepreise sollen dabei durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente berücksichtigt wer-den. Damit auch Haushalte mit geringen Einkommen sich energetisch sanierten Wohnraum leisten können, muss das Wohngeld durch eine Klimakomponente ergänzt werden.
  • Eine direkte Entlastung kann über eine Strom- / Gaspreisbremse im Umfang eines zu benennenden Grundversorgungsbedarfes . In der Ausgestaltung der Maßnahme wäre darauf zu achten, dass sie ihre Funktion als Schutzschirm für den Grundbedarf erfüllt, als auch Preisanreize zum Sparen setzt. Außerdem könnte ein Härtefallfonds kann dazu dienen, Haushalte vor Überforderung zu schützen, die keine Möglichkeit haben, ihren Verbrauch auf einen Grundbedarf zu reduzieren (z. B. weil weitere Personen im Haushalt hinzugekommen sind).
  • Die Regelsätze der Grundsicherung strukturell und dauerhaft erhöhen. Damit auch in Phasen einer hohen Inflation das Existenzminimum und die soziale Teilhabe gesichert sind, sollen Preissteigerungen kurzfristiger bei der Berechnung des Regelsatzes berücksichtigt werden. Zusätzlich soll die Referenzgruppe zur Ermittlung des Regelsatzes verbreitert werden. Die an-gepassten Regelsätze sollen mit dem neuen Bürgergeld in Kraft treten.
  • Kündigungen von Mietverhältnissen wegen nicht geleisteter Betriebskostennachzahlungen für die Abrechnungsperioden 2021 und 2022 jeweils für sechs Monate ab Abrechnung der Kosten ausschließen.

Gleichzeitig werden wir Anreize setzen, um Energie zu sparen, die Erneuerbaren Energien weiter ausbauen und in Not geratene Unternehmen der Energieversorgung vor Insolvenz schützen.

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