AfD verbieten?

In dieser Woche bekomme ich zahlreiche E-Mails, in denen mich Menschen aus dem Bergischen Land auffordern, die AfD zu verbieten. Jüngster Anlass ist das Treffen von Neo-Nazis und AfD-Politikern in Potsdam, bei dem offenbar auch die Ausweisung von Menschen mit ausländischen Wurzeln, Deutsche und Nicht-Deutsche, gesprochen wurde. Dieses Treffen erinnert natürlich sofort an die sogenannte Wannsee-Konferenz. Dort trafen sich am 20. Januar 1942 Vertreter der NSDAP, der SS und mehrerer Reichsministerien. Thema der Zusammenkunft war die „Endlösung der Judenfrage“. Die Konferenz war ein wichtiger Schritt der Nazis, um die Vernichtung der Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland und Europa zu organisieren.

Es ist bekannt, dass die AfD völkisches Gedankengut vertritt. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 2022 eindeutig hervor. Auch vor dem Treffen in Potsdam im November 2023 war die AfD bestrebt, sich mit der „Neuen Rechten“, spricht rechtsextremistischen Gruppen und Akteuren zu vernetzen. AfD-Politiker wie Björn Höcke sprechen immer wieder von einem Bürgerkrieg. Das zeigt, dass es der AfD darum geht, eine Spaltung der Gesellschaft in Deutschland herbeizuführen.

Aber: Das stimmt nicht. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland ordnet sich der politischen Mitte zu und lehnt die AfD ab. Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland wollen den Euro als Währung behalten. Sie wollen auch, dass Deutschland sich weiterhin international und im eigenen Land für Klimaschutz engagiert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Deutschland befürwortet es, Menschen Schutz vor Krieg und Verfolgung zu geben.

Das zeigt: Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die AfD ab. Richtig ist aber auch: Die Unterstützer der AfD machen das aus Protest UND aus Überzeugung. Das heißt, sie wissen, dass die AfD in Teilen rechtsextrem ist und unsere Verfassung ablehnt. Und trotzdem schreckt sie das nicht von der AfD ab. Dieser harte Kern steht im Verdacht verfassungsfeindlich zu sein. Die Verfassungsschutzämter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die AfD entsprechend als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsfall eingestuft, weil es viele Hinweise gibt, dass sie unser friedliches Zusammenleben auf dem Boden des Grundgesetzes ablehnt.

Was bedeutet das alles nun für ein mögliches Verbot der AfD? In den 1950er Jahren wurden zwei Parteien deutschlandweit verboten: Die Sozialistische Reichspartei (SRP), die sich als Nachfolgepartei der NSDAP verstand, und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Insofern haben wir rechtlich bereits einige Erfahrung mit diesem Instrument. Auch in der Weimarer Republik waren Parteien wie die NSDAP verboten worden.

Bei der AfD wird wie bei jeder anderen Partei auch entscheidend sein, ob sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützt. So will es das Grundgesetz in Artikel 21, Absatz 2. Sollten ihre Anhänger oder sollte sie als Partei die Werte des Grundgesetzes, die als freiheitlich-demokratische Grundordnung unser friedliches und gedeihliches Zusammenleben ermöglicht, sollte sie diese Werte ablehnen und an ihrer Beseitigung nachweislich arbeiten, dann muss die AfD verboten werden, bevor sie Regierungsmacht erlangt. Darüber müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, so steht es im Artikel 21 Grundgesetz, und so steht es dort seit langer Zeit. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Es ist also eine politische Entscheidung, ob es so einen Antrag geben wird. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken ist dafür, ein Verbot der AfD kontinuierlich zu prüfen.

Fest steht: Die SPD wird die Werte unseres Grundgesetzes weiterhin verteidigen, so wie wir es immer schon mit großer Überzeugung und Tatkraft getan haben.

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