Die Jobcenter bleiben weiterhin verantwortlich für die Arbeitsmarktförderung der Menschen unter 25 Jahren. Das begrüße ich ausdrücklich. Nachdem ich mit den Jobcentern in unserer Region gesprochen hatte, habe ich die Kritik an der Idee der Bundesregierung an die zuständigen Stellen weitergegeben. Nun ist die Idee vom Tisch, die Verantwortung für die U25-Jährigen an die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen. Ich glaube, das ist richtig so. Weil die Jobcenter gute Arbeit leisten. Und weil ein erneuter Wechsel des Personals von der einen zur anderen Stelle nicht vermittelbar gewesen wäre.
Zum Hintergrund:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Einsparungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. Euro, davon 900 Mio. Euro durch Kürzungen des SGB II-Gesamtbudgets. Hierzu hatte das Ministerium eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Betreuung zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden sollte. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.
Nun hat das Bundesarbeitsministerium einen Alternativvorschlag erarbeitet, der wie folgt aussieht:
Zum 1.1.2025 sollen zwei Regelungsbereiche geändert werden:
1. die Beratungs- und Finanzierungsverantwortung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) für Bürgergeldbeziehenden (ELB) sowie
2. die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von ELB von den Jobcentern (JC) auf die Agenturen für Arbeit (AA).
Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitations-bedarf erkennt, verweist es an die Arbeitsagentur. Diese führt die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung durch, prüft die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt und finanziert die FbW – bzw. Rehamaßnahme. Umfasst wären alle langen und kürzeren Weiterbildungsmaßnahmen und alle damit zusammenhängenden Kosten (inkl. Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Bürgergeldbonus). Zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme sind dann das Jobcenter wieder für das Absolventenmanagement (FbW) und die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Damit gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung mit einer gebündelten Fachkompetenz in Weiterbildungsfragen. Zudem kommen wir auch dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach, der Bundesagentur für Arbeit eine stärkere Rolle bei der Qualifizierung und dazugehörigen Beratung zukommen zu lassen.
Das ist der Vorschlag des Ministeriums. Nun wird der Bundestag diesen Vorschlag beraten.